Nachstehende Guerilla Marketing Aktion zeigt deutlich wie man mit wenig Budget und viel Brain eine grosse Wirkung erzielen kann. Im Süden Bayerns herrschte am 04ten und 05ten März die größten Schneevorkommen seit Jahrzehnten. 60 Zentimeter Neuschnee seit 75 Jahren.
Ein Münchner American Sports Shop nutzte die Schneemassen auf den Strassen als Werbeschilder für ihr Unternehmen. Rund um das Geschäft und Nahe der Leopoldstrasse (eine bekannte und gut frequentierte Strasse in München), leuchtete der Schnee in grellen Farben mit dem Schriftzug des Unternehmens. Die Aktion machte mit nur wenig finanziellem Aufwand auf das Geschäft aufmerksam. Zum Sortiment des Geschäfts gehört unter anderem ein umfangreiches Grafitti Sprühdosen Sortiment.Diese Guerilla Marketing Aktion wird sicher schnell Nachahmer finden.
So lieben wir Guerilla Marketing.
Schneeguerilla Marketing – Nähe Leopoldstrasse München
Als gewissenhafte Guerilla Marketing Agentur klären wir Unwägbarkeiten bei Aktionen stets ab.
Das Risiko einer Ordnungswidrigkeit bei dieser einmaligen „Schnee Guerilla Marketing Aktion“ scheint uns überschaubar.Verstößt die Guerilla Aktion gegen Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung und ist eventuell mit Schadensersatzzahlungen zu rechnen? Wenn überhaupt, wird man bei dieser einmaligen Guerilla Aktion wohl eher mit dem Umweltschutzgesetzt (USG) konfrontiert, wegen Verschmutzung des Grundwassers nach der Schneeschmelze
Anbei die üblichen Guerilla Einschränkungen für Guerilla Marketing Agenturen:
GUERILLA MARKETING Einschränkung Straßenverkehrsordnung 1
Werbung, Wildes Plakatieren
Es ist verboten, auf Verkehrsflächen und in Anlagen – insbesondere an Bäumen, Haltestellen und Wartehäuschen, Strom und Ampelschaltkästen, Lichtmasten, Signalanlagen Verkehrszeichen und sonstigen Verkehrseinrichtungen, an Abfallbehältern und Sammelcontainern und an sonstigen für diese Zwecke nicht bestimmten Gegenständen und Einrichtungen – sowie an den im Angrenzungsbereich zu den Verkehrsflächen und Anlagen gelegenen Einfriedungen, Hauswänden und sonstigen Einrichtungen und Gegenständen Flugblätter, Druckschriften, Handzettel, Geschäftsempfehlungen, Veranstaltungshinweise und sonstiges Werbematerial anzubringen, zu verteilen oder zugelassene Werbeflächen durch überkleben, übermalen oder in sonstiger Art und Weise zu überdecken.
GUERILLA MARKETING Einschränkung Straßenverkehrsordnung 2
Werbung, Sprühen, Graffiti, Beschmutzen
Ebenso ist es untersagt, die in Abs. 1 genannten Flächen, Einrichtungen und Anlagen zu bemalen, zu besprühen, zu beschriften, zu beschmutzen oder in sonstiger Weise zu verunstalten.
GUERILLA MARKETING Einschränkung Straßenverkehrsordnung 3
Werbung Schadensersatz
Wer entgegen den Verboten in Abs. 1 und 2 Plakatanschläge an öffentlichen Flächen anbringt, diese beschriftet, bemalt oder besprüht, oder hierzu veranlasst, ist zur unverzüglichen Beseitigung und ggf. auch zum Schadenersatz verpflichtet. Die Beseitigungs- und Schadenersatzpflicht trifft in gleichem Maße auch den Veranstalter, auf dessen Veranstaltung in den Plakatanschlägen oder Darstellungen hingewiesen wird.